Die Förderperiode 2019 steht in den Startlöchern.

Die Themen Digitalisierung, Weiterbildung, Gas- Elektrofahrzeuge und Umwelt fordern Sie als Unternehmen und deshalb werden diese Themen auch in 2019 erweitert gefördert.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie in diesen Bereichen Investitionen planen.

Die Förderrichtlinien in den BAG-Förderprogrammen haben sich zu 2018 nur gering geändert.

Eine Änderung ist, dass Abbiegeassistenzsysteme in einem separaten Förderprogramm beantragt werden müssen (Start ab 21.01.2019).

Weitere Änderungen gibt es bei dem Programm „Weiterbildung“ mit der Erweiterung von Maßnahmen, beispielsweise von E-Learning und Blended Learning.
Ein komplette Aufstellung der Erweiterungen von Maßnahmen im Bereich „Weiterbildung“.

Das Bundesamt für Güterverkehr konnte das Verkehrsgewerbe seit Einführung der Mautharmonisierungsmaßnahmen im Jahr 2009 durch die Förderprogramme „De-minimis“, „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ mit 2 Milliarden Euro an ausgezahlten Fördergeldern entlasten.

Lassen Sie uns gemeinsam diese Erfolgsgeschichte, in 2019, fortschreiben.

Termine in der Übersicht:

BAG De-minimis 2019 (Förderung der Sicherheit und Umwelt)
Antragsfrist : 07.01. bis zum 30.09.2019
Durchführung : Nach Einstellung endet die 1. Durchführungs- und Nachweisfrist nach 5 Monaten, ab dem Zugangstermin des Bescheides (ca. August / September 2019).
Änderungen im Antragsverfahren : Keine

Änderungen bei den Maßnahmen :Wie bisher, keine Förderung von M+S Reifen auf angetriebenen Hinterachsen. Ab Herstellungsdatum 01.01.2018 werden nur noch 3PMFS / Bergpiktogramm-Reifen, anstatt M+S Reifen, gefördert.Weiter werden auf allen Achsen runderneuerte Reifen mit 40 % Zuschuss gefördert.

BAG-Förderung der Weiterbildung 2019
Antragsfrist : 14.01. bis zum 02.12.2019. Es können jederzeit Anträge eingestellt werden.
Vor Anmeldung oder Beginn einer Schulung, muss ein Antrag eingestellt werden !

Durchführung : Nach Einstellung endet die 1. Durchführungs- und Nachweisfrist nach 4 Monaten, ab dem Zugangstermin des Bescheides (ca. Mai 2019).
Änderungen im Antragsverfahren : Keine zu 2018. Achtung ! Vor Maßnahmenbeginn muss der Antrag, unter Angabe der Maßnahme / Kosten und Teilnehmer, eingestellt werden.
Änderungen bei den Maßnahmen :Mit in den Maßnahmenkatalog aufgenommen, wurden Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning und Blended Learning.
weiter die Zusatzqualifikation geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK) und Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben.

BAG-Förderung der Ausbildung 2019 zum Berufskraftfahrer
Antragsfrist : 14.01.2019 bis 02.12.2019
Durchführung : Es muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Absichtserklärung unterzeichnet werden und der Antrag gestellt werden.
Abrufe, im Februar eines jeden Jahres, solange das Ausbildungsverhältnis besteht.
Änderungen : Keine zu 2018

Für Sie als unser Kunde, werden wir ab dem 07.01.2019 Ihren Antrag beim BAG-Programm „Sicherheit und Umwelt“ ( De-minimis) automatisiert einstellen.

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Bitte warten Sie mit den Investitionen für die neue Förderperiode bis zum Eingang der Eingangsbestätigung des E-Service-Portals, die wir Ihnen nach der Einstellung Ihres Antrages übermitteln. Aufgrund des hohen Nutzungsanstiegs in den ersten Tagen des BAG-E-Serviceportals, kann es zu Ausfällen und somit zu Verzögerungen kommen.
Jede Übermittlung wird von uns nach dem Vier-Augen-Prinzip -online- überprüft, so dass Ihr Antrag sicher übermittelt wird.

Fragen zu diesen Förderprogrammen?

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail:

06203-4202410

info@weick-consulting.com

Ein Angebot, für die Übernahme der Antragsstellung und

den Abruf der Fördermittel, können Sie telefonisch oder unter Angebotsanfrage anfordern.

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