
Vielen Änderungen im Antragsverfahren stellen die Antragsteller erneut vor große Herausforderungen.
Ab 10 Fahrzeuge muss die Zulassungsstelle eine Anlage F bestätigen. Ohne diese werden nur 10 Fahrzeuge anerkannt.
Die neue Positivliste, mit vielen neuen Maßnahmen, stellt unsortiert selbst den geübten Leser vor große Herausforderungen.
Maßnahmenbezeichnungen sind nur wenig erläutert.
1. Förderprogramm US 2025 (De-minimis):
Antragsstart 04.08.2025. Ende der Antragstellung ist am 01.09.2025 oder wenn alle Mittel in Bescheiden gebunden sind.
2.000 Euro Zuschuss je Fahrzeuge ab 3.501 kg zulässige Gesamtmasse.
Die Umsetzung des Förderprogramms US 2025 erfolgt auf Basis der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt, in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, vom 15. Dezember 2015, in der Fassung der Dritten Änderung vom 17.02.2025. Es wurde also nicht – wie angekündigt – eine ganz neue Richtlinie erstellt, sondern auf der alten Richtlinie aufgesetzt.
Es können bis zum 01.09. eines jeden Jahres 3 Anträge gestellt werden, ein Erstantrag und zwei Folgenanträge.
Somit könnten wir die Durchführungsfristen verlängern, wenn nicht so spät wie dieses Jahr gestartet wird. Dieses Jahr ist nur ein Antrag möglich.
Anträge zu Verlängerungen der Durchführungsfristen für einzelne Maßnahmen können beantragt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass rechtzeitig, also möglichst nach Zugang des Zuwendungsbescheides, bestellt wurde.
Es können maximal 2 Verwendungsnachweise je Antrag eingereicht werden.
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