BALM (BAG Köln) startet mit neuem Namen in das neue Förderjahr.
Seit 01.01.2023 trägt das BAG einen neuen Namen.
BALM Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Leider hat das BALM die Geschwindigkeit im Bearbeiten von Verwendungsnachweisen im Laufe des Förderjahrs 2022 nicht erhöhen können.
Somit muss weiterhin lange auf die Bearbeitung der eingereichten Verwendungsnachweise, und somit auf die Auszahlungen, gewartet werden.
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Man darf von einer Behörde den Erlass eines Verwaltungsaktes innerhalb von drei Monaten erwarten, andernfalls besteht bekanntlich die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO.
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Von einem Zeitrahmen von 3 Monaten ist das BAG weit entfernt. Es wird bei jeder Anfrage, wann den nun mit einer Auszahlung zu rechnen ist, auf die Hinweise auf der Homepage verwiesen.
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In den von uns, mit Mitarbeitern des BAG, geführten Telefonaten, in denen wir die Auszahlung anmahnen, wird darauf hingewiesen, dass neue Mitarbeiter eingestellt wurden. Aber die Einarbeitung dauert. Dadurch können die offenen Verwendungsnachweise nur der Reihe nach bearbeitet werden.
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Die neuen Mitarbeiter wiederum lehnen eindeutige Rechnungen mangels Kenntnis ab. Wir müssen in das Widerspruchverfahren gehen, um die Auszahlung zu erwirken.
Dies bedeutet weitere Verzögerungen bei der Auszahlung, zumal das Amt alle weiteren, später eingereichten, Auszahlungen von Verwendungsnachweisen ebenfalls zurückhält, bis das Widerspruchsverfahren bearbeitet wurde.
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Die Antworten sind unbefriedigend; gerade im Hinblick auf die Förderperiode 2023 wird sich die Bearbeitungsgeschwindigkeit nicht verbessern. Es droht ein Szenario wie beim BAFA: 6- bis 8-monatige Bearbeitungszeiten.
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Auch im Hinblick auf die Förderprogramme KsNI und De-minimis ( Sicherheit und Umwelt) kann es für die Unternehmen zu existenzgefährdenden Zahlungsverzögerungen kommen.
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